Allgemeine Geschäftsbedingungen

Halajot Einkaufs OHG
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
 
gültig ab 1. Januar 2019
          
1.Preisliste & Mengenstaffeln        
 Unsere Angebote sind freibleibend. Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preislisten.      
 Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.    
 Preisliste und Rechnung werden in Euro (€) ausgestellt.       
 Die Lieferung erfolgt ab Lager Hanau.        
          
 Basis für die Mengenstaffel ist der Stellplatz auf dem LKW. Ein Stellplatz entspricht einer CCG2 Palette (80x120cm) oder ihrem größenmäßigen   
 Äquivalent. Wir liefern auf blauen CHEP Paletten, 80x120cm, 60x80cm oder 40x60cm.      
 Die Anzahl 1/1 CHEP Paletten je Stellplatz ergibt sich aus dem "Bestellfaktor Palette" laut aktuell gültiger Preisliste. Aus Stabilitätsgründen werden   
 1/2 CHEP Display-Paletten (60x80cm) und 1/4 CHEP Display-Paletten (40x60cm) auf einer 1/1 CHEP Euro Palette angeliefert.    
          
 Die Mindestbestellmenge beträgt 1 Stellplatz. Die maximale Bestellmenge pro Auftrag beträgt 34 Stellplätze (=1 LKW).    
 Das max. Gewicht pro LKW beträgt 24 Tonnen incl. Palettenholz. Dabei gilt der LKW ab 23,3 Tonnen als voll.     
 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Vorgaben zu Stellplatzanzahl und Tonnage mit einem Vorlauf von 4 Wochen zu modifizieren.   
          
2.Zahlungskonditionen        
 Es gelten folgende Zahlungskonditionen:        
 Netto per Vorkasse oder 5 Tage per SEPA Firmenlastschrift       
 Die Zahlungsfrist beginnt mit dem geplanten Lieferdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug.   
 Für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang maßgebend.      
 Wenn mehrere offene Rechnungen vorhanden sind, werden eingehende Zahlungen grundsätzlich zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung verwendet.  
 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung.    
 Der Verkäufer ist zur Nachverrechnung im Falle eines Irrtums berechtigt.      
          
3.Lieferfristen        
 Lieferzeit freibleibend. Liefermöglichkeiten und Teillieferungen vorbehalten. Umstände, die eine Zahlung des Käufers gefährdet    
 erscheinen lassen, heben unsere Lieferungspflicht und die Vorleistungspflicht auf.      
 Fälle höherer Gewalt (einschl. Arbeitskampfmaßnahmen) suspendieren unsere Lieferpflicht für die Dauer der Störung und im Umfang    
 ihrer Wirkung.        
          
4.Untersuchungs- und Reklamationspflicht        
 a) Alle Lieferungen sind bei Ablieferung vom Käufer sofort zu kontrollieren. Beschädigte, nicht bestellte oder fehlende Packstücke sind auf   
 allen Ausfertigungen der Lieferpapiere gleichlautend zu vermerken und vom Empfänger und Fahrer zu unterschreiben.    
 Diese offenen Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich am Tag des Warenzugangs schriftlich anzuzeigen.     
 b) Der Transportfahrer ist nicht berechtigt, weitergehende Erklärungen für den Verkäufer abzugeben oder entgegenzunehmen.    
 c) Eine auf Basis des Lieferscheins artikelbezogene Feinkontrolle hat durch den Käufer innerhalb von 24 Stunden ab Ablieferung zu erfolgen.   
 Dabei festgestellte fehlende oder nicht bestellte Artikel sind dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen.    
 Sonstige verdeckte Mängel sind dem Verkäufer unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.     
 Die betroffenen Lieferungen sind zur Inaugenscheinnahme oder gegebenenfalls zur Rückführung durch den Lieferanten vorzuhalten.    
 d) Beschädigte Ware ist in jedem Fall an den Verkäufer zurückzuführen, es sei denn, es besteht eine hiervon abweichende Vereinbarung.   
 Beschädigte Displays können nur komplett zurückgegeben werden.       
 e) Rücksendungen reklamierter Ware bedürfen immer der vorherigen Absprache und werden ausschließlich durch den Verkäufer organisiert.   
 f) Reklamationen zu Preisen und Rechnungsstellung können nur innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum berücksichtigt werden.    
 g) Mangelfreie angenommene Ware kann nicht an den Verkäufer zurückgegeben werden, es sei denn, es handelt sich um vom Verkäufer   
 anerkannte verdeckte Mängel.        
          
5.Mängelansprüche        
 Mängelansprüche des Käufers sind auf Nacherfüllung durch Lieferung mangelfreier Ware beschränkt. Bei zweimaligem Fehlschlagen    
 der Nachlieferung steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt bzw. Wandlung zu. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung   
 oder auf Schadenersatz, insbesondere auch Ersatz von Folgeschäden, oder von vergeblichen Aufwendungen, sind ausgeschlossen.   
 Mängelansprüche jeglicher Art verjähren in 6 Monaten ab Lieferung der Ware. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche des Käufers aus    
 §478 BGB mit der Maßgabe, daß auch hier Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere auch Ersatz von Folgeschäden, ausgeschlossen sind.   
 Jegliche weitere Haftung des Verkäufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - wird ausgeschlossen, ausgenommen die Haftung    
 wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung wegen Personenschäden und die   
 Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.       
          
6.Eigentumsvorbehalt        
 Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentümer der gelieferten Waren.   
 Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die gelieferte Ware zu verfügen.     
 Der Käufer ist jedoch nicht befugt, die Ware vor der vollständigen Bezahlung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.   
 Aus Weiterveräußerung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware entstehende Ansprüche des Käufers sind im voraus an den Verkäufer   
 abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Von Zugriffen Dritter auf die im Vorbehaltseigentum stehende Ware ist    
 der Verkäufer unverzüglich zu unterrichten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 20 %,    
 so gibt der Verkäufer Sicherheiten nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers frei.      
          
7.Paletten        
 Lieferungen erfolgen auf blauen CHEP Paletten. Es erfolgt kein Tausch der Paletten bei Anlieferung.     
 Die Abholung erfolgt durch einen von CHEP beauftragten Spediteur.       
          
8.Bearbeitung der Produkte        
 Der Käufer ist zur Bearbeitung und Behandlung der gelieferten Produkte nicht berechtigt.      
 Dies gilt insbesondere für die Produktverpackung, die in keiner Weise verändert werden darf.     
          
9.Änderungen        
 Änderungen und Ergänzungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.    
 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen   
 unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck   
 der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.       
          
10.Kollision        
 Für die Lieferungen des Verkäufers gelten ausschließlich diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich von uns   
 andere Bedingungen schriftlich genehmigt sind. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis   
 entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Ware vorbehaltlos liefern bzw. die Bestellung vorbehaltlos annehmen.   
          
11.Gerichtsstand ist Aschaffenburg am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.   
          

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